Kündigungsschreiben Muster: Was wirklich rein muss

Ein wirksames Kündigungsschreiben ist inhaltlich unkompliziert — die meisten Fehler passieren nicht beim Text, sondern bei der Form.

Die wichtigste Regel: Schriftform nach § 623 BGB

Eine Kündigung muss auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail, SMS, WhatsApp oder Fax reichen gesetzlich nicht aus — eine so übermittelte Kündigung ist unwirksam, selbst wenn der Arbeitgeber sie erhalten und gelesen hat. Drucken Sie Ihr Kündigungsschreiben also aus, unterschreiben Sie es von Hand, und übergeben Sie es persönlich (idealerweise mit Empfangsbestätigung) oder per Einschreiben.

Aufbau eines korrekten Kündigungsschreibens

  • Ihre Adresse als Absender, oben links
  • Name und Adresse Ihres Arbeitgebers als Empfänger
  • Ort und Datum
  • Eine klare Betreffzeile
  • Die eigentliche Kündigungserklärung — eindeutig formuliert, mit Kündigungstermin
  • Optional: Bitte um Empfangsbestätigung und Arbeitszeugnis
  • Grußformel und eigenhändige Unterschrift

Den korrekten Kündigungstermin sollten Sie vorher berechnen — er hängt von Ihrer Beschäftigungsdauer, Vertragsart und einer eventuellen Probezeit ab.

Häufige Fragen

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

Nein. Für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer verlangt das Gesetz keine Begründung. Ein Grund kann sogar weggelassen werden, ohne dass die Kündigung dadurch unwirksam wird.

Reicht eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax?

Nein. § 623 BGB schreibt für Kündigungen zwingend die Schriftform vor: ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift, im Original zugestellt. E-Mail, Messenger-Nachrichten und Fax genügen nicht und machen die Kündigung unwirksam.

Was muss im Kündigungsschreiben zwingend enthalten sein?

Absender und Empfänger, eine eindeutige Kündigungserklärung ('kündige ich ordentlich zum...'), nach Möglichkeit der Kündigungstermin, Ort und Datum sowie die eigenhändige Unterschrift.

Brauche ich Zeugen oder eine notarielle Beglaubigung?

Nein, beides ist nicht erforderlich. Wichtig ist nur die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und der nachweisbare Zugang beim Arbeitgeber.