Aufhebungsvertrag: Worauf Sie achten sollten

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich — oft schneller und geräuschloser als eine Kündigung. Das hat aber einen Haken, den viele erst zu spät bemerken.

Das Sperrzeit-Risiko

Wer aktiv an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen (§ 159 SGB III). Das gilt auch für einen Aufhebungsvertrag. Ein wichtiger Grund — etwa eine ohnehin drohende betriebsbedingte Kündigung in Kombination mit einer angemessenen Abfindung — kann das Risiko mindern, eine Garantie gibt es aber nicht. Klären Sie diese Frage nach Möglichkeit vorab mit der Agentur für Arbeit.

Keine automatische Bedenkzeit

Ein Aufhebungsvertrag ist ab beiderseitiger Unterschrift grundsätzlich bindend. Es gibt keine gesetzliche 14-Tage-Frist wie bei Online-Käufen. Prüfen Sie den Entwurf daher sorgfältig, bevor Sie unterschreiben — im Zweifel mit anwaltlicher Beratung.

Häufige Fragen

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein, ein Aufhebungsvertrag ist immer freiwillig. Anders als bei einer Kündigung müssen beide Seiten zustimmen — Sie können einen Vorschlag ablehnen oder Änderungen verhandeln.

Droht mir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Möglich: Die Agentur für Arbeit kann bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen (§ 159 SGB III), wenn kein wichtiger Grund für die Mitwirkung an der Beendigung vorlag. Drohte ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung und wurde eine angemessene Abfindung vereinbart, kann das als wichtiger Grund anerkannt werden — eine Garantie gibt es dafür aber nicht.

Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Grundsätzlich nein. Anders als bei vielen Verbraucherverträgen gibt es keine automatische gesetzliche Bedenkzeit. Das Bundesarbeitsgericht hat lediglich entschieden, dass ein Aufhebungsvertrag unwirksam sein kann, wenn er unter unfairen Umständen erzwungen wurde (z. B. massiver Druck in einer Ausnahmesituation).

Bekomme ich automatisch eine Abfindung?

Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht bei einem Aufhebungsvertrag nicht automatisch. Die Höhe ist reine Verhandlungssache zwischen den Parteien.